Gegendert und doch diskriminiert?

Das * in der Stellenausschreibung und das AGG
Immer wieder für Diskussionen geeignet ist die Frage, wie Stellen diskriminierungsfrei ausgeschrieben werden können. Das „m/w/d“ ist heute der Standard, doch was geschieht, wenn der Arbeitgeber zusätzlich gendert und etwa „Fallmanager*innen im Aufenthaltsrecht“ ausschreibt? So geschehen und dann gleich ein Fall für das BAG (Urteil vom 23. November 2023 - 8 AZR 164/22), denn vom berühmten * fühlte sich eine schwerbehinderte Person, die sich selbst als Hermaphrodit bezeichnet, diskriminiert, da zweigeschlechtliche Personen ausgeschlossen seien.
Ähnliches ereilte einen Arbeitgeber, der zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere „Diplom-Sozialpädagog*innen, Diplom-Sozialarbeiter*innen, Diplom-Heilpädagog*innen“ suchte und vor dem LAG Schleswig-Holstein landete (22.06.2021, Az. 3 Sa 37 öD/21). Auch hier kam der Vorwurf der Diskriminierung zweigeschlechtlicher Personen durch die Verwendung des * auf. Und nun?
Die Rechtslage ist klar: Eine Ausschreibung hat geschlechtsneutral zu erfolgen. Und genau dies sieht das BAG bei objektiver Betrachtung durch den Genderstern zum Ausdruck gebracht, da der Genderstern nach allgemeinem Sprachgebrauch alle Geschlechter symbolisiert. Ebenso entspannt bleiben die Richter angesichts der Tatsache, dass in einer E-Mail an den Kläger nicht wie von diesem gewünscht die Anrede „Sehr geehrte Herm F“ genutzt wurde („Herm“ stehe dabei für die ersten vier Buchstaben von Hermaphrodit). Dies sah das BAG anders, da eine eher unbekannte und unübliche Ausdrucksweise vom Arbeitgeber nicht verwendet werden müsse. Im Ergebnis führte der Genderstern somit zwar nicht zu einer Diskriminierung, aber auch nicht zu mehr Geschlechtersensibilität als das übliche „m/w/d“.
Kurzum: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht, auch wenn die Arbeitsgerichte eine recht entspannte Haltung eingenommen haben. Dementsprechend empfiehlt sich, auf Sprachexperimente in Stellenausschreibungen zu verzichten und beim zwar unkreativen, aber keinen Anlass zu Klagen bietenden „m/w/d“ zu bleiben.
(Artikel erstellt am 04.12.2025)
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Der Verfasser
Dr. Sascha Koller
Jurist
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